EINVERNEHMLICH STATT VOR GERICHT

Ehevertrag

Ehevertrag

Ein Ehevertrag regelt vorab, was gelten soll, wenn sich die Lebensumstände ändern: bei Trennung, im Erbfall oder bei besonderen Vermögensverhältnissen wie Selbstständigkeit oder Betriebsvermögen. Ohne eigene Regelung greift die gesetzliche Zugewinngemeinschaft, die selten für beide Seiten gleichermaßen passt.

Als Notare beurkunden wir Ihre Vereinbarung neutral und achten auf einen angemessenen Interessenausgleich beider Seiten. Wir vertreten keine Partei, sondern helfen Ihnen, eine tragfähige Lösung zu finden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, dass beide Partner anwaltlich beraten sind und wir die Vereinbarung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Anwälten erarbeiten.

Unsere Leistungen rund um den Ehevertrag im Detail

  • Einvernehmliche Gesamtregelung der Scheidungsfolgen, statt gerichtlicher Auseinandersetzung, damit das Gericht am Ende nur noch die Scheidung selbst aussprechen muss
  • Übertragung der gemeinsamen Immobilie, an einen Partner
  • Regelung des Zugewinnausgleichs, individuell statt nach der gesetzlichen Berechnung
  • Vereinbarungen zu Kindesunterhalt und Umgang, passend zur neuen Familiensituation
  • Individuelle Regelung des Versorgungsausgleichs, anstelle der gesetzlichen Teilung
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen.

Wir beurkunden eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung, mit der Sie Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich klar regeln.
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Sie möchten das gemeinsame Haus im Zuge der Scheidung übertragen.

Wir gestalten die Übertragung der gemeinsamen Immobilie an einen der Partner im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung.
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Sie möchten den Zugewinnausgleich einvernehmlich regeln.

Wir regeln den Zugewinnausgleich individuell und einvernehmlich, statt ihn im gerichtlichen Verfahren klären zu lassen.
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Sie möchten Unterhalt und Umgang für die Kinder regeln.

Wir treffen klare Regelungen zu Kindesunterhalt und Umgang, die zur Familiensituation nach der Trennung passen.
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Sie möchten den Versorgungsausgleich individuell regeln.

Wir beurkunden eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich, um individuelle Regelungen statt der gesetzlichen Teilung zu treffen.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung genau?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt einvernehmlich Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, die gemeinsame Immobilie und den Versorgungsausgleich, statt sie dem Gericht zu überlassen.

Ist die Vereinbarung Voraussetzung für die Scheidung?

Nein, aber sie erleichtert das Verfahren erheblich, da die wesentlichen Streitpunkte bereits einvernehmlich geklärt sind, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird.

Kann ich den Versorgungsausgleich abweichend regeln?

Ja, wenn beide Partner einverstanden sind, lässt sich der Versorgungsausgleich individuell regeln, anstatt die gesetzliche Teilung der Rentenanwartschaften vorzunehmen.

Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert der geregelten Vermögenswerte. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.