Ehevertrag

Ein Ehevertrag regelt vorab, was gelten soll, wenn sich die Lebensumstände ändern: bei Trennung, im Erbfall oder bei besonderen Vermögensverhältnissen wie Selbstständigkeit oder Betriebsvermögen. Ohne eigene Regelung greift die gesetzliche Zugewinngemeinschaft, die selten für beide Seiten gleichermaßen passt.
Als Notare beurkunden wir Ihre Vereinbarung neutral und achten auf einen angemessenen Interessenausgleich beider Seiten. Wir vertreten keine Partei, sondern helfen Ihnen, eine tragfähige Lösung zu finden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, dass beide Partner anwaltlich beraten sind und wir die Vereinbarung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Anwälten erarbeiten.
Unsere Leistungen rund um den Ehevertrag im Detail
- Einvernehmliche Gesamtregelung der Scheidungsfolgen, statt gerichtlicher Auseinandersetzung, damit das Gericht am Ende nur noch die Scheidung selbst aussprechen muss
- Übertragung der gemeinsamen Immobilie, an einen Partner
- Regelung des Zugewinnausgleichs, individuell statt nach der gesetzlichen Berechnung
- Vereinbarungen zu Kindesunterhalt und Umgang, passend zur neuen Familiensituation
- Individuelle Regelung des Versorgungsausgleichs, anstelle der gesetzlichen Teilung


Sicherheit, die aus Erfahrung kommt.
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt. Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung verständlich und hören beiden Seiten gleichermaßen zu. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen.
Sie möchten das gemeinsame Haus im Zuge der Scheidung übertragen.
Sie möchten den Zugewinnausgleich einvernehmlich regeln.
Sie möchten Unterhalt und Umgang für die Kinder regeln.
Sie möchten den Versorgungsausgleich individuell regeln.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt einvernehmlich Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, die gemeinsame Immobilie und den Versorgungsausgleich, statt sie dem Gericht zu überlassen.
Nein, aber sie erleichtert das Verfahren erheblich, da die wesentlichen Streitpunkte bereits einvernehmlich geklärt sind, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird.
Ja, wenn beide Partner einverstanden sind, lässt sich der Versorgungsausgleich individuell regeln, anstatt die gesetzliche Teilung der Rentenanwartschaften vorzunehmen.
Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert der geregelten Vermögenswerte. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.