NOTARIELLE VORSORGE FÜR DEN MEDIZINISCHEN ERNSTFALL

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Ohne Patientenverfügung müssen Angehörige oder Ärzte im medizinischen Ernstfall entscheiden, ohne zu wissen, was Sie sich wünschen. Eine zu allgemein formulierte Verfügung kann zudem im entscheidenden Moment als nicht ausreichend konkret zurückgewiesen werden.

Als Notare formulieren wir Ihre Patientenverfügung konkret und rechtssicher, abgestimmt auf Ihre persönlichen Wertvorstellungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen. Wir verzahnen sie sinnvoll mit Ihrer Vorsorgevollmacht, damit Ihre bevollmächtigte Person im Ernstfall genau weiß, wonach sie sich richten soll.

Unsere Leistungen rund um die Patientenverfügung im Detail

  • Formulierung einer konkreten Patientenverfügung, abgestimmt auf Ihre persönlichen Wertvorstellungen
  • Zentrales Vorsorgeregister, hier wird auch die Patientenverfügung hinterlegt
  • Abstimmung mit Ihrer Vorsorgevollmacht, damit beide Dokumente zusammenpassen
  • Beratung zur passenden Verfügungswahl, zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
  • Aktualisierung bestehender Verfügungen, bei veränderten Wünschen oder Lebensumständen
  • Verständliche Beratung in klarer Sprache, zu einem sensiblen Thema
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten für den medizinischen Ernstfall vorsorgen.

Wir formulieren Ihre Patientenverfügung so konkret, dass sie im Ernstfall auch wirklich greift und nicht als zu allgemein zurückgewiesen wird.
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Sie möchten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kombinieren.

Wir stimmen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufeinander ab, damit Ihre bevollmächtigte Person genau weiß, was Sie sich wünschen.
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Ihre Patientenverfügung ist veraltet.

Wir passen Ihre bestehende Patientenverfügung an veränderte Wünsche oder eine neue gesundheitliche Situation an.
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Sie wollen Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen festhalten.

Wir formulieren konkrete Wertvorstellungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, damit Ihre Angehörigen im Ernstfall nach Ihrem Willen entscheiden können.
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Sie wissen nicht, wie und wo Sie etwas regeln können und sollten.

Wir erklären die Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, damit Sie die richtige Kombination wählen.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Was unterscheidet eine Patientenverfügung von einer Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung legt Ihre Wünsche zu medizinischen Maßnahmen fest. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheiden und handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Muss eine Patientenverfügung notariell beurkundet werden?

Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Eine notarielle Beratung hilft aber, Formulierungen konkret und im Ernstfall belastbar zu machen.

Kann ich meine Patientenverfügung später ändern?

Ja, jederzeit, solange Sie einwilligungsfähig sind. Wir passen die Formulierungen an veränderte Wünsche oder eine neue gesundheitliche Situation an.

Was kostet die Beratung zur Patientenverfügung?

Die Kosten richten sich ausschließlich nach GNotKG. Sie sind transparent und werden vorab besprochen.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.