Patientenverfügung
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Ohne Patientenverfügung müssen Angehörige oder Ärzte im medizinischen Ernstfall entscheiden, ohne zu wissen, was Sie sich wünschen. Eine zu allgemein formulierte Verfügung kann zudem im entscheidenden Moment als nicht ausreichend konkret zurückgewiesen werden.
Als Notare formulieren wir Ihre Patientenverfügung konkret und rechtssicher, abgestimmt auf Ihre persönlichen Wertvorstellungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen. Wir verzahnen sie sinnvoll mit Ihrer Vorsorgevollmacht, damit Ihre bevollmächtigte Person im Ernstfall genau weiß, wonach sie sich richten soll.
Unsere Leistungen rund um die Patientenverfügung im Detail
- Formulierung einer konkreten Patientenverfügung, abgestimmt auf Ihre persönlichen Wertvorstellungen
- Zentrales Vorsorgeregister, hier wird auch die Patientenverfügung hinterlegt
- Abstimmung mit Ihrer Vorsorgevollmacht, damit beide Dokumente zusammenpassen
- Beratung zur passenden Verfügungswahl, zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
- Aktualisierung bestehender Verfügungen, bei veränderten Wünschen oder Lebensumständen
- Verständliche Beratung in klarer Sprache, zu einem sensiblen Thema


Erfahrung der GPP Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir hören Ihnen bei diesem persönlichen Thema aufmerksam zu und formulieren Ihre Verfügung klar und verständlich. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten für den medizinischen Ernstfall vorsorgen.
Sie möchten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kombinieren.
Ihre Patientenverfügung ist veraltet.
Sie wollen Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen festhalten.
Sie wissen nicht, wie und wo Sie etwas regeln können und sollten.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Die Patientenverfügung legt Ihre Wünsche zu medizinischen Maßnahmen fest. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheiden und handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Eine notarielle Beratung hilft aber, Formulierungen konkret und im Ernstfall belastbar zu machen.
Ja, jederzeit, solange Sie einwilligungsfähig sind. Wir passen die Formulierungen an veränderte Wünsche oder eine neue gesundheitliche Situation an.
Die Kosten richten sich ausschließlich nach GNotKG. Sie sind transparent und werden vorab besprochen.