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Bauträger

Bauträger

Ob Sie eine Immobilie vom Bauträger kaufen oder selbst ein Immobilienprojekt entwickeln: Bauträgerprojekte sind komplex und erfordern in vielen Phasen notarielle Begleitung. Käufer müssen vor ungesicherten Zahlungen und unausgewogenen Vertragsklauseln geschützt sein. Bauträger benötigen vom Erwerb des Baugrundstücks bis zum Verkauf der einzelnen Einheiten rechtssichere Strukturen.

Als Notare begleiten wir Käufer und Bauträger durch alle relevanten Schritte. Wir gestalten und beurkunden Bauträgerverträge, binden Baubeschreibungen rechtssicher ein und achten darauf, dass Zahlungen nur entsprechend dem gesetzlichen Baufortschritt fällig werden. Bauträger unterstützen wir vom Grundstückserwerb über die Parzellierung und Teilungserklärung bis zum Abverkauf und zur Eigentumsumschreibung der einzelnen Einheiten.

Unsere Leistungen rund um Bauträgerprojekte im Detail

  • Erwerb und Aufteilung des Baugrundstücks, einschließlich Parzellierung und grundbuchlicher Umsetzung
  • Baubeschreibung und Teilungserklärung, rechtssicher vorbereitet und in die Vertragsgestaltung eingebunden
  • Gestaltung und Beurkundung von Bauträgerverträgen, für Neubauwohnungen und Häuser
  • Absicherung der Zahlungen nach Baufortschritt, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
  • Abverkauf der einzelnen Einheiten, von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie kaufen eine Neubauwohnung vom Bauträger.

Wir prüfen und entwerfen Kaufverträge, bei denen eine Partei Bauträger ist. Als Erwerber treten Sie in eine Eigentümergemeinschaft ein. Wir achten auf die damit verbundenen Besonderheiten.
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Sie kaufen ein Haus vom Bauträger.

Eine klare Zahlungsregelung ist wichtig. Käufer kennen bei Vertragsabschluss jedoch meist nur Pläne und Bilder. Der Kaufvertrag muss also auch abbilden, was später tatsächlich gebaut wird.
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Sie zahlen an den Bauträger nach Baufortschritt.

Wir prüfen, dass Zahlungen nur nach den gesetzlich vorgesehenen Baufortschritten fällig werden, damit Sie nicht in Vorleistung geraten.
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Sie möchten den Kaufvertrag des Bauträgers vorab prüfen lassen.

Wir prüfen den Vertragsentwurf des Bauträgers vor der Beurkundung und weisen Sie auf unausgewogene Klauseln hin.
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Ihr Neubau ist fertiggestellt.

Nach der Fertigstellung begleiten wir die Eigentumsumschreibung und die Abnahme, damit Sie sicher als Eigentümer eingetragen werden.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Wann muss ich beim Bauträgerkauf zahlen?

Das Gesetz sieht eine Rangfolge fester Zahlungsraten entsprechend dem Baufortschritt vor. Wir prüfen, dass Ihr Vertrag diese Vorgaben einhält, bevor Sie zahlen.

Prüfen Sie den Vertrag des Bauträgers?

Wir lesen den Entwurf vor der Beurkundung und weisen Sie auf unausgewogene oder unklare Klauseln hin, damit Sie informiert entscheiden können.

Wie bin ich vor Fertigstellung abgesichert?

Eine Auflassungsvormerkung sichert Ihren künftigen Eigentumserwerb bereits vor Fertigstellung im Grundbuch ab, sodass der Bauträger die Immobilie nicht anderweitig verkaufen oder belasten kann.

Was kostet die Beurkundung eines Bauträgervertrags?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Kaufpreis. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.