ZÜGIG ZUR AUSZAHLUNG IHRES DARLEHENS

Grundschuld und Hypotheken

Grundschuld und Hypotheken

Ihre Bank finanziert den Immobilienkauf nur, wenn sie im Grundbuch abgesichert ist. Verzögert sich die Grundschuldbestellung, verzögert sich die Auszahlung Ihres Darlehens und im schlimmsten Fall drohen Bereitstellungszinsen.

Als Notare bereiten wir die Grundschuldbestellung für Ihre Finanzierung zügig vor und beurkunden sie rechtssicher. Wir stimmen uns mit Ihrer Bank ab und veranlassen die Eintragung im Grundbuch, damit Ihr Darlehen ohne unnötige Verzögerung ausgezahlt werden kann.

Unsere Leistungen rund um die Grundschuld im Detail

  • Bestellung der Grundschuld, umgangssprachlich das Eintragen Ihres Kredits im Grundbuch
  • Abstimmung mit Ihrer Bank, auf Grundlage der Finanzierungsunterlagen
  • Beurkundung mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, wie von Banken üblicherweise verlangt
  • Eintragung im Grundbuch veranlassen, damit die Sicherheit Ihrer Bank steht
  • Löschung alter Grundschulden, wenn ein Darlehen abgelöst ist
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Ihre Bank verlangt eine Grundschuld.

Wir bestellen die Grundschuld für Ihre Finanzierung und veranlassen die Eintragung, damit Ihr Darlehen ausgezahlt werden kann.
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Sie wechseln zu einer neuen Bank.

Bei einer Umschuldung bereiten wir die nötigen Grundbuchschritte vor, damit die neue Bank abgesichert ist.
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Ihr Kredit ist abbezahlt.

Wir veranlassen die Löschung der alten Grundschuld, damit Ihr Grundbuch wieder frei von der Belastung ist.
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Sie nehmen ein Darlehen für die Sanierung auf.

Wir bestellen die zusätzliche Grundschuld für Ihr Modernisierungsdarlehen und stimmen uns mit Ihrer Bank ab.
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Sie übernehmen eine bestehende Grundschuld.

Statt Löschung und Neubestellung prüfen wir, ob die Übernahme einer bestehenden Grundschuld für Sie günstiger ist.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Warum verlangt meine Bank eine Grundschuld?

Die Grundschuld sichert das Darlehen Ihrer Bank im Grundbuch ab. Ohne diese Eintragung zahlt die Bank die Finanzierung in der Regel nicht aus.

Was bedeutet Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung?

Damit stimmen Sie zu, dass die Bank bei ausbleibender Zahlung leichter vollstrecken kann. Banken verlangen diese Klausel üblicherweise. Wir erklären Ihnen die Bedeutung vor der Beurkundung.

Wie schnell kann die Grundschuld bestellt werden?

Sobald uns die Unterlagen Ihrer Bank vorliegen, bereiten wir die Bestellung zügig vor und veranlassen die Eintragung. Wir behalten Ihre Finanzierungsfristen im Blick.

Kann ich eine alte Grundschuld löschen lassen?

Ja. Ist Ihr Darlehen abgelöst, können wir die Löschung der alten Grundschuld veranlassen. Dafür benötigen wir die Löschungsbewilligung der Bank.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.