Grundschuld und Hypotheken

Ihre Bank finanziert den Immobilienkauf nur, wenn sie im Grundbuch abgesichert ist. Verzögert sich die Grundschuldbestellung, verzögert sich die Auszahlung Ihres Darlehens und im schlimmsten Fall drohen Bereitstellungszinsen.
Als Notare bereiten wir die Grundschuldbestellung für Ihre Finanzierung zügig vor und beurkunden sie rechtssicher. Wir stimmen uns mit Ihrer Bank ab und veranlassen die Eintragung im Grundbuch, damit Ihr Darlehen ohne unnötige Verzögerung ausgezahlt werden kann.
Unsere Leistungen rund um die Grundschuld im Detail
- Bestellung der Grundschuld, umgangssprachlich das Eintragen Ihres Kredits im Grundbuch
- Abstimmung mit Ihrer Bank, auf Grundlage der Finanzierungsunterlagen
- Beurkundung mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, wie von Banken üblicherweise verlangt
- Eintragung im Grundbuch veranlassen, damit die Sicherheit Ihrer Bank steht
- Löschung alter Grundschulden, wenn ein Darlehen abgelöst ist


Erfahrung der GPP-Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt rund um Ihre Grundschuld verständlich und behalten die Fristen Ihrer Finanzierung im Blick. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Ihre Bank verlangt eine Grundschuld.
Sie wechseln zu einer neuen Bank.
Ihr Kredit ist abbezahlt.
Sie nehmen ein Darlehen für die Sanierung auf.
Sie übernehmen eine bestehende Grundschuld.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Die Grundschuld sichert das Darlehen Ihrer Bank im Grundbuch ab. Ohne diese Eintragung zahlt die Bank die Finanzierung in der Regel nicht aus.
Damit stimmen Sie zu, dass die Bank bei ausbleibender Zahlung leichter vollstrecken kann. Banken verlangen diese Klausel üblicherweise. Wir erklären Ihnen die Bedeutung vor der Beurkundung.
Sobald uns die Unterlagen Ihrer Bank vorliegen, bereiten wir die Bestellung zügig vor und veranlassen die Eintragung. Wir behalten Ihre Finanzierungsfristen im Blick.
Ja. Ist Ihr Darlehen abgelöst, können wir die Löschung der alten Grundschuld veranlassen. Dafür benötigen wir die Löschungsbewilligung der Bank.