VERSCHMELZUNG, SPALTUNG UND FORMWECHSEL

Umwandlung

Umwandlung

Ihr Unternehmen ist gewachsen, und die ursprüngliche Rechtsform passt nicht mehr: Haftung, Steuern oder die Aufnahme neuer Gesellschafter sprechen für eine andere Struktur. Eine Umwandlung greift tief in Gesellschaft, Register und Steuern ein und Fehler im Ablauf lassen sich später nur mit Aufwand korrigieren.

Als Notare begleiten wir Ihre Umwandlung von der Vorbereitung der Beschlüsse und Verträge über die Beurkundung bis zur Anmeldung im Handelsregister. Ob Formwechsel, Verschmelzung oder Spaltung: Wir sorgen für formwirksame Urkunden und einen klaren Ablauf. Durch den Kontakt zu den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe werden steuerliche Folgen und Fristen von Anfang an mitgedacht.

Unsere Leistungen bei der Umwandlung im Detail

  • Formwechsel in eine andere Rechtsform, etwa von der GmbH zur AG oder zurück
  • Verschmelzung von Gesellschaften, mit Beurkundung des Verschmelzungsvertrags und der Beschlüsse
  • Spaltung und Ausgliederung, zur Trennung oder Bündelung von Unternehmensteilen
  • Umwandlung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zur Überführung in eine Kapitalgesellschaft
  • Anmeldung der Umwandlung zum Handelsregister, vollständig vorbereitet und für Sie eingereicht
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten aus Ihrem Einzelunternehmen eine GmbH machen.

Wir überführen Ihr Einzelunternehmen rechtssicher in eine GmbH, damit Sie Ihre Haftung begrenzen und das Unternehmen auf eine solide Grundlage stellen.
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Sie möchten Ihre KG oder OHG in eine GmbH überführen.

Wir begleiten den Formwechsel Ihrer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, mit klaren Beschlüssen und sauberer Anmeldung zum Register.
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Sie möchten zwei Gesellschaften zusammenführen.

Wir beurkunden den Verschmelzungsvertrag und die Beschlüsse, damit aus zwei Gesellschaften rechtssicher eine wird.
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Sie möchten Unternehmensteile trennen.

Durch eine Spaltung oder Ausgliederung trennen wir Unternehmensteile sauber, etwa um Risiken zu isolieren oder eine Nachfolge vorzubereiten.
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Sie übertragen auf einen bestehenden Rechtsträger oder gründen neu.

Ihre Interessen entscheiden was zweckmäßig ist, die Übertragung eines Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger oder auf einen bereits bestehenden.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Welche Umwandlungen begleiten Sie?

Wir beurkunden Formwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen und die Umwandlung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften in eine Kapitalgesellschaft. Welcher Weg für Sie passt, klären wir auf Wunsch gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe.

Wie lange dauert eine Umwandlung?

Das hängt von der Art der Umwandlung, den beteiligten Gesellschaften und dem Registergericht ab. Wir bereiten die Unterlagen zügig vor und melden fristgerecht an, damit es beim Vollzug nicht unnötig hakt.

Welche Rolle spielt der Umwandlungsstichtag?

Der Stichtag bestimmt, ab wann die Umwandlung steuerlich und bilanziell wirkt. Wir stimmen ihn frühzeitig mit Ihrer steuerlichen Beratung ab, damit Beurkundung und Anmeldung dazu passen.

Was kostet die Beurkundung einer Umwandlung?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vorhabens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.