Umwandlung

Ihr Unternehmen ist gewachsen, und die ursprüngliche Rechtsform passt nicht mehr: Haftung, Steuern oder die Aufnahme neuer Gesellschafter sprechen für eine andere Struktur. Eine Umwandlung greift tief in Gesellschaft, Register und Steuern ein und Fehler im Ablauf lassen sich später nur mit Aufwand korrigieren.
Als Notare begleiten wir Ihre Umwandlung von der Vorbereitung der Beschlüsse und Verträge über die Beurkundung bis zur Anmeldung im Handelsregister. Ob Formwechsel, Verschmelzung oder Spaltung: Wir sorgen für formwirksame Urkunden und einen klaren Ablauf. Durch den Kontakt zu den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe werden steuerliche Folgen und Fristen von Anfang an mitgedacht.
Unsere Leistungen bei der Umwandlung im Detail
- Formwechsel in eine andere Rechtsform, etwa von der GmbH zur AG oder zurück
- Verschmelzung von Gesellschaften, mit Beurkundung des Verschmelzungsvertrags und der Beschlüsse
- Spaltung und Ausgliederung, zur Trennung oder Bündelung von Unternehmensteilen
- Umwandlung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zur Überführung in eine Kapitalgesellschaft
- Anmeldung der Umwandlung zum Handelsregister, vollständig vorbereitet und für Sie eingereicht


Erfahrung der GPP-Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt Ihrer Umwandlung verständlich und behalten die rechtlichen wie steuerlichen Zusammenhänge im Blick. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten aus Ihrem Einzelunternehmen eine GmbH machen.
Sie möchten Ihre KG oder OHG in eine GmbH überführen.
Sie möchten zwei Gesellschaften zusammenführen.
Sie möchten Unternehmensteile trennen.
Sie übertragen auf einen bestehenden Rechtsträger oder gründen neu.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Wir beurkunden Formwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen und die Umwandlung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften in eine Kapitalgesellschaft. Welcher Weg für Sie passt, klären wir auf Wunsch gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe.
Das hängt von der Art der Umwandlung, den beteiligten Gesellschaften und dem Registergericht ab. Wir bereiten die Unterlagen zügig vor und melden fristgerecht an, damit es beim Vollzug nicht unnötig hakt.
Der Stichtag bestimmt, ab wann die Umwandlung steuerlich und bilanziell wirkt. Wir stimmen ihn frühzeitig mit Ihrer steuerlichen Beratung ab, damit Beurkundung und Anmeldung dazu passen.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vorhabens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.