NOTAR FÜR EHE UND PARTNERSCHAFT IN BREMEN-SCHWACHHAUSEN

Familienrecht

Familienrecht

Ohne eigene Regelung gilt für Ehepaare automatisch die Zugewinngemeinschaft, was gerade bei Selbstständigkeit, Betriebsvermögen oder ungleichen Vermögensverhältnissen zu unerwünschten Folgen im Trennungsfall führen kann.

Als Notare beurkunden wir Eheverträge und Partnerschaftsverträge, die Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich individuell regeln. So gestalten Sie Ihre Vermögensverhältnisse aktiv, statt sich auf die gesetzlichen Regelungen zu verlassen.

Unsere Leistungen im Familienrecht im Detail

  • Ehevertrag vor oder während der Ehe, mit individuellen Regelungen zu Gütertrennung und Unterhalt
  • Schutz von Betriebsvermögen, durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare, zur Regelung von Vermögen und Trennungsfolgen
  • Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, individuell auf Ihre Familiensituation abgestimmt
  • Anpassung bestehender Verträge, bei veränderten Lebensumständen
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie wollen vor der Hochzeit einen Ehevertrag schließen

Wir beurkunden Ihren Ehevertrag vor der Hochzeit, mit individuellen Regelungen zum Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich.
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Sie sind selbstständig und wollen Ihr Betriebsvermögen schützen

Wir gestalten eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, damit Ihr Betriebsvermögen im Fall einer Scheidung nicht zur Ausgleichsforderung wird.
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Ihr bestehender Ehevertrag passt nicht mehr

Wir passen einen bestehenden Ehevertrag an veränderte Lebensumstände an, etwa nach der Geburt eines Kindes oder einem Karrierewechsel.
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Sie leben ohne Trauschein zusammen und wollen alles zu ihrem Vermögen regeln

Wir beurkunden einen Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare, der Vermögensfragen und den Trennungsfall regelt.
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Sie wollen den nachehelichen Unterhalt vorab regeln

Wir gestalten eine notarielle Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt, individuell abgestimmt auf Ihre Familiensituation.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Kann ich einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?

Ja, ein Ehevertrag kann vor oder nach der Hochzeit geschlossen werden. Er muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.

Was passiert ohne Ehevertrag mit meinem Betriebsvermögen?

Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall kann dann auch Betriebsvermögen in den Zugewinnausgleich einbezogen werden, was den Betrieb belasten kann.

Was regelt ein Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare?

Ein Partnerschaftsvertrag regelt Vermögensfragen und den Trennungsfall für Paare ohne Trauschein, da hier, anders als bei Ehepaaren, kaum gesetzliche Regelungen greifen.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Vermögen beider Partner. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.