Familienrecht

Ohne eigene Regelung gilt für Ehepaare automatisch die Zugewinngemeinschaft, was gerade bei Selbstständigkeit, Betriebsvermögen oder ungleichen Vermögensverhältnissen zu unerwünschten Folgen im Trennungsfall führen kann.
Als Notare beurkunden wir Eheverträge und Partnerschaftsverträge, die Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich individuell regeln. So gestalten Sie Ihre Vermögensverhältnisse aktiv, statt sich auf die gesetzlichen Regelungen zu verlassen.
Unsere Leistungen im Familienrecht im Detail
- Ehevertrag vor oder während der Ehe, mit individuellen Regelungen zu Gütertrennung und Unterhalt
- Schutz von Betriebsvermögen, durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare, zur Regelung von Vermögen und Trennungsfolgen
- Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, individuell auf Ihre Familiensituation abgestimmt
- Anpassung bestehender Verträge, bei veränderten Lebensumständen


Erfahrung der GPP Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt Ihres Ehevertrags verständlich und hören beiden Partnern gleichermaßen zu. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie wollen vor der Hochzeit einen Ehevertrag schließen
Sie sind selbstständig und wollen Ihr Betriebsvermögen schützen
Ihr bestehender Ehevertrag passt nicht mehr
Sie leben ohne Trauschein zusammen und wollen alles zu ihrem Vermögen regeln
Sie wollen den nachehelichen Unterhalt vorab regeln
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Ja, ein Ehevertrag kann vor oder nach der Hochzeit geschlossen werden. Er muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall kann dann auch Betriebsvermögen in den Zugewinnausgleich einbezogen werden, was den Betrieb belasten kann.
Ein Partnerschaftsvertrag regelt Vermögensfragen und den Trennungsfall für Paare ohne Trauschein, da hier, anders als bei Ehepaaren, kaum gesetzliche Regelungen greifen.
Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Vermögen beider Partner. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.