ENTSCHEIDEN, WER FÜR SIE ENTSCHEIDET

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Ohne Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall selbst Ihr Ehepartner nicht automatisch die alltäglichen Dinge für Sie regeln. Stattdessen bestellt das Gericht einen Betreuer, der möglicherweise nicht die Person ist, die Sie sich gewünscht hätten.

‍Als Notare beurkunden wir Ihre Vorsorgevollmacht, damit Ihre Vertrauensperson im Ernstfall sofort für Sie handeln kann. Dazu gehören persönliche Angelegenheiten wie Gesundheitsentscheidungen, Behördengänge oder die Wahl einer geeigneten Betreuungseinrichtung, Dazu ist die notarielle Form empfehlenswert, damit Ihre Vollmacht auch anerkannt wird.

Unsere Leistungen rund um die Vorsorgevollmacht im Detail

  • Beurkundung der Vorsorgevollmacht, anerkannt von Behörden und Betreuungsgerichten
  • Regelung persönlicher Angelegenheiten, von Gesundheitsentscheidungen bis zur Wahl der Betreuungseinrichtung
  • Beurkundung gemeinsam mit einer Generalvollmacht, wenn zusätzlich Bank- und Immobiliengeschäfte umfasst sein sollen
  • Beratung zur passenden Lösung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Generalvollmacht
  • Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung, durch eine sofort wirksame Vollmacht
  • Anpassung bestehender Vollmachten, bei veränderten Wünschen
  • Registrierung Ihrer Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister, damit Behörden, Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen feststellen können, dass Sie eine Vollmacht errichtet haben
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten eine Vertrauensperson auch für Bankgeschäfte bevollmächtigen.

Wir formulieren Ihre Generalvollmacht so, dass Ihre bevollmächtigte Person auch Bankgeschäfte für Sie erledigen kann.
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Ihre Vollmacht soll Ihrem Willen Ausdruck verleihen.

Die Vollmacht wird gebraucht wenn Sie ihren Willen nicht mehr äußern können, dann sollte sichergestellt sein, dass eine Person Ihres Vertrauens ihren Wünschen Ausdruck verleiht.
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Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sollen für Sie handeln können.

Ohne Vollmacht dürfen selbst enge Angehörige nicht automatisch für Sie entscheiden. Wir beurkunden die Vorsorgevollmacht, damit Ihre Vertrauensperson diese Rolle rechtssicher übernimmt.
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Sie möchten eine gerichtliche Betreuung vermeiden.

Wir formulieren die Vollmacht so, dass eine gerichtliche Betreuung im Ernstfall vermieden wird und Ihre Vertrauensperson sofort handeln kann.
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Ihre bevollmächtigte Person soll geändert werden.

Wir passen Ihre bestehende Vollmacht an, wenn sich Ihre bevollmächtigte Person oder Ihre Wünsche ändern.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Für Immobiliengeschäfte und viele Bankgeschäfte verlangen Grundbuchämter und Kreditinstitute regelmäßig eine notariell beurkundete Vollmacht, damit diese anerkannt wird.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Ohne wirksame Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen Betreuer. Eine notarielle Vorsorgevollmacht macht das in der Regel entbehrlich.

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja. Wir gestalten Vollmachten für mehrere Personen, mit klaren Regelungen, ob diese allein oder nur gemeinsam handeln dürfen.

Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?

Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert Ihres Vermögens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.