Vorsorgevollmacht

Ohne Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall selbst Ihr Ehepartner nicht automatisch die alltäglichen Dinge für Sie regeln. Stattdessen bestellt das Gericht einen Betreuer, der möglicherweise nicht die Person ist, die Sie sich gewünscht hätten.
Als Notare beurkunden wir Ihre Vorsorgevollmacht, damit Ihre Vertrauensperson im Ernstfall sofort für Sie handeln kann. Dazu gehören persönliche Angelegenheiten wie Gesundheitsentscheidungen, Behördengänge oder die Wahl einer geeigneten Betreuungseinrichtung, Dazu ist die notarielle Form empfehlenswert, damit Ihre Vollmacht auch anerkannt wird.
Unsere Leistungen rund um die Vorsorgevollmacht im Detail
- Beurkundung der Vorsorgevollmacht, anerkannt von Behörden und Betreuungsgerichten
- Regelung persönlicher Angelegenheiten, von Gesundheitsentscheidungen bis zur Wahl der Betreuungseinrichtung
- Beurkundung gemeinsam mit einer Generalvollmacht, wenn zusätzlich Bank- und Immobiliengeschäfte umfasst sein sollen
- Beratung zur passenden Lösung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Generalvollmacht
- Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung, durch eine sofort wirksame Vollmacht
- Anpassung bestehender Vollmachten, bei veränderten Wünschen
- Registrierung Ihrer Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister, damit Behörden, Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen feststellen können, dass Sie eine Vollmacht errichtet haben


Erfahrung der GPP Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt Ihrer Vorsorgevollmacht verständlich und sorgen für eine Vollmacht, die von Banken und Grundbuchämtern anerkannt wird. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten eine Vertrauensperson auch für Bankgeschäfte bevollmächtigen.
Ihre Vollmacht soll Ihrem Willen Ausdruck verleihen.
Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sollen für Sie handeln können.
Sie möchten eine gerichtliche Betreuung vermeiden.
Ihre bevollmächtigte Person soll geändert werden.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Für Immobiliengeschäfte und viele Bankgeschäfte verlangen Grundbuchämter und Kreditinstitute regelmäßig eine notariell beurkundete Vollmacht, damit diese anerkannt wird.
Ohne wirksame Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen Betreuer. Eine notarielle Vorsorgevollmacht macht das in der Regel entbehrlich.
Ja. Wir gestalten Vollmachten für mehrere Personen, mit klaren Regelungen, ob diese allein oder nur gemeinsam handeln dürfen.
Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert Ihres Vermögens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.