Kaufverträge

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Zieht sich die Abwicklung, drohen Unsicherheit und im schlimmsten Fall Bereitstellungszinsen der Bank, wenn die Kaufpreiszahlung sich verzögert.
Als Notare begleiten wir Ihren Immobilienkauf von der Vorbereitung des Kaufvertrags über die Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Wir erklären Ihnen jeden Schritt verständlich und behalten Fristen und Fälligkeiten im Blick, damit der Kauf reibungslos läuft. Auf Wunsch stimmen wir steuerliche Fragen mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe ab.
Unsere Leistungen rund um den Immobilienkauf im Detail
- Beurkundung des Kaufvertrags, für Haus, Eigentumswohnung oder Grundstück
- Sichere Abwicklung der Kaufpreiszahlung, mit Fälligkeitsmitteilung zum richtigen Zeitpunkt
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch, umgangssprachlich das Überschreiben der Immobilie
- Prüfung von Belastungen und Rechten, etwa Wegerechten oder Grundschulden im Grundbuch
- Abwicklung mitverkaufter Gegenstände, etwa der Einbauküche, um unnötige Grunderwerbsteuer zu vermeiden


Erfahrung der GPP-Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt Ihres Immobilienkaufs verständlich und behalten Fristen und Fälligkeiten im Blick. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie kaufen ein Haus.
Sie kaufen eine Eigentumswohnung.
Sie verkaufen Ihre Immobilie.
Sie kaufen ein Grundstück zum Bauen.
Sie verkaufen an Familienangehörige.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Für Beurkundung, Vollzug und Betreuung liegen die reinen Notarkosten erfahrungsgemäß bei rund 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Zusammen mit den Grundbuchgebühren von etwa 0,5 Prozent bewegen sich die Nebenkosten für Notar und Grundbuch bei rund 1,5 bis 2,0 Prozent.
In der Regel die persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer samt Steuer-Identifikationsnummer, den aktuellen Grundbuchauszug, Angaben zur Finanzierung sowie zu mitverkauften Gegenständen wie einer Einbauküche.
Nein. Im Immobilienrecht ist das notarielle Online-Verfahren nach aktueller Gesetzeslage ausgeschlossen. Die Beurkundung eines Kaufvertrags erfordert die persönliche Anwesenheit der Beteiligten.
Erst wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten. Wir teilen Ihnen die Fälligkeit mit, sobald alles gesichert ist.