SONDERFORMEN DES IMMOBILIENRECHTS

Wohnungseigentum & Erbbaurecht

Wohnungseigentum & Erbbaurecht

Ob Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen oder Bauen auf fremdem Grund per Erbbaurecht: Beides sind rechtlich komplexe Sonderformen des Immobilienrechts. Unklare Teilungserklärungen oder unpräzise Erbbaurechtsverträge führen später leicht zu Streit über Rechte und Pflichten.

Als Notare erstellen wir Teilungserklärungen für Wohnungseigentum und beurkunden Bestellung, Verlängerung und Anpassung von Erbbaurechten. Wir sorgen für klare Regelungen, die im Grundbuch eingetragen werden und damit auch für spätere Eigentümer gelten.

Unsere Leistungen bei Wohnungseigentum und Erbbaurecht im Detail

  • Erstellung der Teilungserklärung, zur Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen
  • Beurkundung des Kaufs von Wohnungseigentum, mit Prüfung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Bestellung eines Erbbaurechts, um auf fremdem Grundstück rechtssicher zu bauen
  • Verlängerung bestehender Erbbaurechte, für langfristige Planungssicherheit
  • Anpassung des Erbbauzinses, rechtssicher für beide Vertragsparteien
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten Ihr Haus in Eigentumswohnungen aufteilen.

Wir erstellen die Teilungserklärung, mit der Ihr Haus rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.
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Sie kaufen eine Eigentumswohnung mit klaren Rechten.

Wir beurkunden den Kauf Ihrer Eigentumswohnung und prüfen die Teilungserklärung, damit Sie wissen, welche Rechte und Pflichten dazugehören.
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Sie möchten auf einem Erbbaugrundstück bauen.

Wir beurkunden die Bestellung des Erbbaurechts, damit Sie auf fremdem Grundstück rechtssicher bauen können.
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Ihr Erbbaurecht läuft aus und soll verlängert werden.

Wir beurkunden die Verlängerung Ihres Erbbaurechts, damit Sie langfristig Planungssicherheit für Ihre Immobilie haben.
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Der Erbbauzins soll angepasst werden.

Wir prüfen und beurkunden die Anpassung des Erbbauzinses, damit die Regelung für beide Seiten rechtssicher ist.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Was regelt die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung legt fest, was Ihr Sondereigentum ist, etwa die Wohnung selbst, und was Gemeinschaftseigentum bleibt, etwa Treppenhaus oder Dach.

Was ist ein Erbbaurecht genau?

Ein Erbbaurecht berechtigt Sie, auf einem fremden Grundstück zu bauen und das Bauwerk zu nutzen, gegen die Zahlung eines Erbbauzinses an den Grundstückseigentümer.

Wie lange läuft ein Erbbaurecht?

Erbbaurechte werden meist auf 75 bis 99 Jahre bestellt und können vor Ablauf verlängert werden. Wir beurkunden die Verlängerung rechtzeitig, damit keine Lücke entsteht.

Was kostet die Beurkundung?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vorhabens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.