Wohnungseigentum & Erbbaurecht

Ob Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen oder Bauen auf fremdem Grund per Erbbaurecht: Beides sind rechtlich komplexe Sonderformen des Immobilienrechts. Unklare Teilungserklärungen oder unpräzise Erbbaurechtsverträge führen später leicht zu Streit über Rechte und Pflichten.
Als Notare erstellen wir Teilungserklärungen für Wohnungseigentum und beurkunden Bestellung, Verlängerung und Anpassung von Erbbaurechten. Wir sorgen für klare Regelungen, die im Grundbuch eingetragen werden und damit auch für spätere Eigentümer gelten.
Unsere Leistungen bei Wohnungseigentum und Erbbaurecht im Detail
- Erstellung der Teilungserklärung, zur Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen
- Beurkundung des Kaufs von Wohnungseigentum, mit Prüfung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Bestellung eines Erbbaurechts, um auf fremdem Grundstück rechtssicher zu bauen
- Verlängerung bestehender Erbbaurechte, für langfristige Planungssicherheit
- Anpassung des Erbbauzinses, rechtssicher für beide Vertragsparteien


Erfahrung der GPP-Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären Ihnen Teilungserklärung und Erbbaurecht verständlich, auch wenn diese Themen rechtlich anspruchsvoll sind. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten Ihr Haus in Eigentumswohnungen aufteilen.
Sie kaufen eine Eigentumswohnung mit klaren Rechten.
Sie möchten auf einem Erbbaugrundstück bauen.
Ihr Erbbaurecht läuft aus und soll verlängert werden.
Der Erbbauzins soll angepasst werden.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Die Teilungserklärung legt fest, was Ihr Sondereigentum ist, etwa die Wohnung selbst, und was Gemeinschaftseigentum bleibt, etwa Treppenhaus oder Dach.
Ein Erbbaurecht berechtigt Sie, auf einem fremden Grundstück zu bauen und das Bauwerk zu nutzen, gegen die Zahlung eines Erbbauzinses an den Grundstückseigentümer.
Erbbaurechte werden meist auf 75 bis 99 Jahre bestellt und können vor Ablauf verlängert werden. Wir beurkunden die Verlängerung rechtzeitig, damit keine Lücke entsteht.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vorhabens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.