NOTAR FÜR VERBINDLICHE NACHFOLGE-REGELUNGEN in Bremen-Schwachhausen

Erbverträge

Erbverträge

Ein Testament können Sie grundsätzlich jederzeit einseitig ändern. Auch Ehegatten können einen Erbvertrag schließen. Anders als bei einem gemeinschaftlichen Testament tritt die Bindungswirkung unmittelbar mit dem Abschluss ein und nicht erst nach dem Tod des ersten Ehegatten. Ein Erbvertrag eignet sich daher, wenn Sie verbindliche Regelungen treffen möchten, etwa zwischen Partnern oder gegenüber einem Kind, das Pflege oder Unterstützung zusagt.

Als Notare beurkunden wir Erbverträge, die für alle Beteiligten unmittelbar bindend sind und grundsätzlich nicht einseitig widerrufen werden können. So entstehen klare und verlässliche Regelungen, insbesondere wenn die gesetzliche Erbfolge angepasst oder Gegenleistungen vereinbart werden sollen. Den Erbvertrag registrieren wir im Zentralen Testamentsregister und geben ihn zur amtlichen Verwahrung an das Nachlassgericht.

Unsere Leistungen rund um den Erbvertrag im Detail

  • Erbvertrag zwischen Partnern, mit bindenden gegenseitigen Regelungen
  • Erbeinsetzung mit Gegenleistung, etwa eine zugesagte Pflege oder Unterstützung
  • Erbverzicht gegen Abfindung, um die gesetzliche Erbfolge, die grundsätzlich in jedem Fall greift, so weit wie möglich einzuschränken und eine klare Regelung zu Lebzeiten zu schaffen
  • Absicherung unverheirateter Partner, um die gesetzliche Erbfolge so weit wie möglich einzuschränken und den Partner gezielt zu berücksichtigen.
  • Änderung oder Aufhebung bestehender Erbverträge, im gegenseitigen Einvernehmen
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten sich mit Ihrem Partner verbindlich einigen.

Wir beurkunden den Erbvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Partner, mit bindenden Regelungen, auf die sich beide Seiten verlassen können.
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Sie möchten eine Erbeinsetzung an eine Pflegeverpflichtung knüpfen.

Wir gestalten einen Erbvertrag, in dem sich Ihr Kind zu Pflege oder Unterstützung verpflichtet und dafür als Erbe eingesetzt wird.
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Ein Kind soll gegen Abfindung auf sein Erbe verzichten.

Wir beurkunden den Erbverzicht Ihres Kindes gegen eine Abfindung, damit die Nachfolge für alle Beteiligten klar geregelt ist.
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Sie leben ohne Trauschein zusammen und wollen sich absichern.

Wir gestalten den Erbvertrag zwischen den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, da hier keine gesetzliche Erbfolge greift.
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Ein bestehender Erbvertrag soll geändert werden.

Wir prüfen, unter welchen Voraussetzungen sich ein bestehender Erbvertrag ändern oder aufheben lässt, und beurkunden die Anpassung.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Was unterscheidet einen Erbvertrag von einem Testament?

Ein Testament können Sie jederzeit einseitig ändern. Ein Erbvertrag ist bindend und kann in der Regel nur gemeinsam mit den anderen Vertragspartnern geändert werden.

Kann ich mit meinem Partner ohne Trauschein einen Erbvertrag schließen?

Ja, das ist ein klassischer Anwendungsfall. Da unverheiratete Partner sich gesetzlich nicht beerben, schafft ein Erbvertrag hier eine verbindliche Regelung.

Kann ich einen Erbvertrag später allein ändern?

Grundsätzlich nur gemeinsam mit allen Vertragspartnern, es sei denn, der Vertrag sieht einen Rücktrittsvorbehalt vor. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten individuell.

Was kostet ein Erbvertrag?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vermögens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.