Unternehmensübertragungen

Ein Gesellschafter steigt aus, ein neuer kommt hinzu, oder Anteile wechseln innerhalb der Familie: Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist formbedürftig und muss notariell beurkundet werden. Fehler bei Zustimmungen, Vorkaufsrechten oder der Gesellschafterliste können die Übertragung unwirksam machen.
Als Notare beurkunden wir die Übertragung Ihrer Gesellschaftsanteile rechtssicher, prüfen die Vorgaben Ihrer Satzung und aktualisieren die Gesellschafterliste zum Handelsregister. Durch den Kontakt zu den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP‑Gruppe können steuerliche Folgen der Übertragung mitgedacht werden.
Unsere Leistungen bei der Anteilsübertragung im Detail
- Beurkundung der Anteilsabtretung, beim Verkauf oder bei der Übertragung von GmbH-Anteilen
- Prüfung von Zustimmungen und Vorkaufsrechten, entsprechend den Vorgaben Ihrer Satzung
- Übertragung innerhalb der Familie, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Aktualisierung der Gesellschafterliste, mit Einreichung zum Handelsregister
- Steuerlich abgestimmte Gestaltung, gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe


Erfahrung der GPP-Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt der Übertragung verständlich und behalten die rechtlichen wie steuerlichen Zusammenhänge im Blick. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie verkaufen Ihre GmbH-Anteile.
Ein Gesellschafter möchte ausscheiden.
Sie übertragen Anteile an Ihre Kinder.
Sie holen einen neuen Gesellschafter an Bord.
Ihre Gesellschafterliste ist nicht aktuell.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Ja. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ist gesetzlich formbedürftig und wird erst mit notarieller Beurkundung wirksam. Wir übernehmen Beurkundung und die Einreichung der Gesellschafterliste.
Das hängt von Ihrer Satzung ab. Viele Satzungen sehen Zustimmungserfordernisse oder Vorkaufsrechte vor. Wir prüfen die Vorgaben, bevor wir beurkunden.
Ja, auch die Übertragung innerhalb der Familie ist möglich, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Die steuerliche Seite stimmen wir mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe ab.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert der Anteile. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.