GMBH-ANTEILE UND GESELLSCHAFTERWECHSEL

Unternehmensübertragungen

Unternehmensübertragungen

Ein Gesellschafter steigt aus, ein neuer kommt hinzu, oder Anteile wechseln innerhalb der Familie: Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist formbedürftig und muss notariell beurkundet werden. Fehler bei Zustimmungen, Vorkaufsrechten oder der Gesellschafterliste können die Übertragung unwirksam machen.

Als Notare beurkunden wir die Übertragung Ihrer Gesellschaftsanteile rechtssicher, prüfen die Vorgaben Ihrer Satzung und aktualisieren die Gesellschafterliste zum Handelsregister. Durch den Kontakt zu den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP‑Gruppe können steuerliche Folgen der Übertragung mitgedacht werden.

Unsere Leistungen bei der Anteilsübertragung im Detail

  • Beurkundung der Anteilsabtretung, beim Verkauf oder bei der Übertragung von GmbH-Anteilen
  • Prüfung von Zustimmungen und Vorkaufsrechten, entsprechend den Vorgaben Ihrer Satzung
  • Übertragung innerhalb der Familie, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Aktualisierung der Gesellschafterliste, mit Einreichung zum Handelsregister
  • Steuerlich abgestimmte Gestaltung, gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie verkaufen Ihre GmbH-Anteile.

Wir beurkunden die Abtretung Ihrer Geschäftsanteile rechtssicher und sorgen dafür, dass der Übergang sauber dokumentiert ist.
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Ein Gesellschafter möchte ausscheiden.

Wir gestalten und beurkunden die Übertragung der Anteile, damit der Ausstieg klar geregelt und für alle verbindlich ist.
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Sie übertragen Anteile an Ihre Kinder.

Wir begleiten die Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, auf Wunsch in Abstimmung mit der GPP-Gruppe.
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Sie holen einen neuen Gesellschafter an Bord.

Wir beurkunden die Aufnahme und regeln die Beteiligung, damit Anteile und Stimmrechte von Beginn an klar sind.
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Ihre Gesellschafterliste ist nicht aktuell.

Wir bringen die Gesellschafterliste in Ordnung und reichen sie beim Handelsregister ein, damit die Beteiligungsverhältnisse stimmen.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Muss die Übertragung von GmbH-Anteilen notariell beurkundet werden?

Ja. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ist gesetzlich formbedürftig und wird erst mit notarieller Beurkundung wirksam. Wir übernehmen Beurkundung und die Einreichung der Gesellschafterliste.

Brauche ich die Zustimmung der Mitgesellschafter?

Das hängt von Ihrer Satzung ab. Viele Satzungen sehen Zustimmungserfordernisse oder Vorkaufsrechte vor. Wir prüfen die Vorgaben, bevor wir beurkunden.

Kann ich Anteile an meine Kinder übertragen?

Ja, auch die Übertragung innerhalb der Familie ist möglich, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Die steuerliche Seite stimmen wir mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe ab.

Was kostet die Beurkundung einer Anteilsübertragung?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert der Anteile. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.