Satzungen

In Deutschland sind 70 bis 80 Prozent der Kapitalgesellschaften als GmbH eingetragen. Die GmbH ist also mit Abstand die beliebteste Kapitalgesellschaft hierzulande. Die Satzung ist das Grundgesetz Ihrer Kapitalgesellschaft. Passt sie nicht zur Wirklichkeit, entstehen Streit über Zuständigkeiten, blockierte Beschlüsse oder Probleme bei Kapitalmaßnahmen und im Ernstfall fällt das erst auf, wenn es teuer wird.
Als Notare gestalten und ändern wir Ihre Satzung rechtssicher, von der Kapitalerhöhung über neue Geschäftsführerregelungen bis zu Klauseln für den Gesellschafterwechsel. Einstimmige Satzungsänderungen können wir auf Wunsch im notariellen Online-Verfahren beurkunden. Durch den Kontakt zu den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe können rechtliche und steuerliche Folgen mitgedacht werden.
Unsere Leistungen rund um die Satzung im Detail
- Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, individuell auf Ihre Gesellschaft zugeschnitten
- Satzungsänderungen und Beschlüsse, rechtssicher formuliert und beurkundet
- Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung, mit sauberer Anmeldung zum Handelsregister
- Regelungen zu Geschäftsführung und Gesellschafterwechsel, für klare Zuständigkeiten
- Optionale Beurkundung im notariellen Online-Verfahren möglich, für einstimmige Satzungsänderungen ohne Termin vor Ort


Erfahrung der GPP-Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jede Regelung Ihrer Satzung verständlich und behalten die rechtlichen wie steuerlichen Zusammenhänge im Blick. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Diese Leistung ist online beurkundbar, bequem per Video.
Diese Leistung können wir auch vollständig im notariellen Online-Verfahren umsetzen. Sie nehmen per Video an der Beurkundung teil, ortsunabhängig und ohne Anfahrt nach Bremen-Schwachhausen. Sprechen Sie uns an, wir richten den digitalen Ablauf für Sie ein und begleiten Sie durch jeden Schritt.
Ihre Satzung passt nicht mehr zur Gesellschaft
Sie möchten das Stammkapital erhöhen.
Sie nehmen einen neuen Gesellschafter auf.
Sie möchten die Geschäftsführung neu ordnen.
Sie möchten eine Änderung ohne Vor-Ort-Termin beschließen.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Einstimmige Satzungsänderungen sind im notariellen Online-Verfahren per Video möglich. Wir prüfen vorab, ob Ihr Beschluss die Voraussetzungen erfüllt, und richten den Ablauf entsprechend ein.
Änderungen des Gesellschaftsvertrags einer GmbH sind grundsätzlich beurkundungspflichtig und werden erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam. Wir übernehmen Beurkundung und Anmeldung.
In weiten Teilen ja. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens gestalten wir Ihre Satzung so, dass sie zu Ihrer Gesellschaft und Ihren Zielen passt. Wir weisen Sie auf zwingende Vorgaben hin.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert der Maßnahme. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.