Schenkungen

Sie möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergeben und dabei steuerliche Möglichkeiten nutzen sowie Ihre eigene Absicherung berücksichtigen. Eine sorgfältige Gestaltung schafft Klarheit darüber, was übertragen wird, welche Rechte Sie behalten und unter welchen Voraussetzungen eine Rückübertragung möglich sein soll.
Als Notare gestalten wir Ihre Schenkung rechtssicher und beurkunden die Übertragung. Gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe nutzen wir die Freibeträge, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen, und sichern Sie auf Wunsch über persönliche Nutzungsrechte oder Rückforderungsklauseln ab.
Unsere Leistungen rund um die Schenkung im Detail
- Schenkungen von Immobilien und Vermögen, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Nutzung steuerlicher Freibeträge, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen
- Schenkungen: Nießbrauch und Wohnrecht als Absicherung bei einer Vermögensübertragung
- Nießbrauch und Wohnrecht: Bestellung und Gestaltung dieser Rechte auch unabhängig von einer Schenkung oder Übertragung
- Rückforderungsrechte für den Ernstfall, etwa bei Insolvenz oder Vorversterben des Beschenkten
- Steuerlich abgestimmte Gestaltung, gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe


Erfahrung der GPP-Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt Ihrer Schenkung verständlich und behalten die rechtlichen wie steuerlichen Zusammenhänge im Blick. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten Ihr Haus an die Kinder übergeben.
Sie möchten Schenkungsteuer sparen.
Sie möchten verschenken, aber wohnen bleiben.
Sie unterstützen Ihre Kinder beim Immobilienkauf.
Sie möchten für den Ernstfall abgesichert sein.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Schenkungen können die Freibeträge nutzen, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen. Über mehrere Jahre verteilt lässt sich so Vermögen steuerlich günstiger übertragen als im Erbfall.
Ja. Über einen Nießbrauch behalten Sie die Einkünfte, über ein Wohnrecht das Wohnen. Zusätzlich lassen sich Rückforderungsrechte für den Ernstfall vereinbaren.
Ja. Die Übertragung von Grundstücken und Immobilien ist beurkundungspflichtig. Wir beurkunden die Schenkung und veranlassen die Eintragung im Grundbuch.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des übertragenen Vermögens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.