VERMÖGEN ZU LEBZEITEN WEITERGEBEN

Schenkungen

Schenkungen

Sie möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergeben und dabei steuerliche Möglichkeiten nutzen sowie Ihre eigene Absicherung berücksichtigen. Eine sorgfältige Gestaltung schafft Klarheit darüber, was übertragen wird, welche Rechte Sie behalten und unter welchen Voraussetzungen eine Rückübertragung möglich sein soll.

Als Notare gestalten wir Ihre Schenkung rechtssicher und beurkunden die Übertragung. Gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe nutzen wir die Freibeträge, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen, und sichern Sie auf Wunsch über persönliche Nutzungsrechte oder Rückforderungsklauseln ab.

Unsere Leistungen rund um die Schenkung im Detail

  • Schenkungen von Immobilien und Vermögen, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Nutzung steuerlicher Freibeträge, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen‍
  • Schenkungen: Nießbrauch und Wohnrecht als Absicherung bei einer Vermögensübertragung
  • Nießbrauch und Wohnrecht: Bestellung und Gestaltung dieser Rechte auch unabhängig von einer Schenkung oder Übertragung
  • Rückforderungsrechte für den Ernstfall, etwa bei Insolvenz oder Vorversterben des Beschenkten
  • Steuerlich abgestimmte Gestaltung, gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten Ihr Haus an die Kinder übergeben.

Wir beurkunden die Übertragung und sichern Sie auf Wunsch über Nießbrauch oder Wohnrecht ab, steuerlich abgestimmt mit der GPP-Gruppe.
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Sie möchten Schenkungsteuer sparen.

Wir gestalten die Schenkung so, dass die Freibeträge alle zehn Jahre genutzt werden und möglichst wenig Steuer anfällt.
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Sie möchten verschenken, aber wohnen bleiben.

Wir sichern Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht, damit Sie in Ihrer Immobilie bleiben, obwohl sie bereits übertragen ist.
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Sie unterstützen Ihre Kinder beim Immobilienkauf.

Wir beurkunden die Schenkung und stimmen die steuerliche Seite ab, damit die Unterstützung ohne unnötige Steuer ankommt.
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Sie möchten für den Ernstfall abgesichert sein.

Wir vereinbaren Rückforderungsrechte, damit Sie bei Insolvenz oder Vorversterben des Beschenkten geschützt sind.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Warum sollte ich zu Lebzeiten verschenken statt zu vererben?

Schenkungen können die Freibeträge nutzen, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen. Über mehrere Jahre verteilt lässt sich so Vermögen steuerlich günstiger übertragen als im Erbfall.

Kann ich mich nach der Schenkung noch absichern?

Ja. Über einen Nießbrauch behalten Sie die Einkünfte, über ein Wohnrecht das Wohnen. Zusätzlich lassen sich Rückforderungsrechte für den Ernstfall vereinbaren.

Muss eine Immobilienschenkung notariell beurkundet werden?

Ja. Die Übertragung von Grundstücken und Immobilien ist beurkundungspflichtig. Wir beurkunden die Schenkung und veranlassen die Eintragung im Grundbuch.

Was kostet eine Schenkung beim Notar?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des übertragenen Vermögens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.