HOFNACHFOLGE UND HÖFEORDNUNG

Hofübertragung

Hofübertragung

Ein landwirtschaftlicher Betrieb lässt sich selten einfach unter mehreren Kindern aufteilen, ohne ihn wirtschaftlich zu gefährden. Fehlt eine klare Regelung, drohen Streit unter den Geschwistern und im schlimmsten Fall die Zersplitterung des Hofs.

Als Notare beurkunden wir die Übertragung Ihres Hofs an den Nachfolger und prüfen, ob die Höfeordnung mit ihren Sonderregeln für Ihren Betrieb gilt. Wir gestalten Ausgleichszahlungen für weichende Erben und sichern Sie und Ihren Partner über ein Altenteil ab, damit die Übergabe für alle Beteiligten trag- und planbar bleibt.

Unsere Leistungen rund um die Hofübertragung im Detail

  • Beurkundung der Hofübergabe, an ein Kind oder einen externen Nachfolger
  • Prüfung der Höfeordnung, um Sonderregeln für Ihren Betrieb zu berücksichtigen
  • Ausgleichszahlungen für weichende Erben, ohne den Hof wirtschaftlich zu belasten
  • Vereinbarung eines Altenteils, mit Wohnrecht und Versorgung für die übergebende Generation
  • Steuerlich abgestimmte Gestaltung, gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP Gruppe
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten Ihren Hof an ein Kind übergeben.

Wir beurkunden die Übertragung Ihres Hofs an den Hoferben und prüfen, ob die Höfeordnung für Ihren Betrieb greift.
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Sie möchten Ihre Geschwister fair auszahlen.

Wir gestalten Ausgleichszahlungen für die weichenden Erben, damit alle Kinder angemessen bedacht werden, ohne den Hof zu belasten.
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Sie wollen sich nach der Übergabe versorgt wissen.

Wir sichern Ihnen und Ihrem Partner Altenteilsleistungen wie Wohnrecht und Versorgung, damit die Hofübergabe Ihre Zukunft nicht gefährdet.
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Kein Kind will den Hof übernehmen.

Wir gestalten die Übergabe des Hofs an einen Nachfolger außerhalb der Familie, wenn kein Kind den Betrieb weiterführen möchte.
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Sie sind unsicher, ob die Höfeordnung für Sie gilt.

Wir prüfen, ob Ihr Betrieb unter die Höfeordnung fällt, und gestalten die Nachfolge entsprechend den dortigen Sonderregeln.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Was ist die Höfeordnung und gilt sie für meinen Betrieb?

Die Höfeordnung gilt für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe, vorwiegend in Nordwestdeutschland, und sieht besondere Regeln für die Hoferbfolge vor. Wir prüfen, ob sie für Ihren Betrieb greift.

Was regelt ein Altenteil?

Ein Altenteil sichert Ihnen als übergebender Generation Leistungen wie Wohnrecht, Versorgung oder eine Rente, die im Grundbuch abgesichert werden können.

Müssen die weichenden Erben ausgezahlt werden?

Ja. Wir gestalten Ausgleichszahlungen, die die weichenden Erben angemessen bedenken, ohne den Betrieb wirtschaftlich zu überfordern.

Was kostet die Beurkundung einer Hofübertragung?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Hofs. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.