Testamentsvollstreckung

Ein Nachlass mit mehreren Erben, ein minderjähriges Kind oder ein Unternehmen im Erbe: In all diesen Fällen kann der Nachlass ohne klare Regelung zwischen den Beteiligten zerfasern oder zu Streit führen, gerade wenn niemand die Auseinandersetzung neutral steuert.
Als Notare formulieren wir die Anordnung einer Testamentsvollstreckung rechtssicher in Ihrem Testament oder Erbvertrag. Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihren Willen um, verwaltet den Nachlass und schützt ihn vor vorschnellem Zugriff oder Streit unter den Erben.
Unsere Leistungen rund um die Testamentsvollstreckung im Detail
- Anordnung der Testamentsvollstreckung, rechtssicher formuliert in Testament oder Erbvertrag
- Abwicklungsvollstreckung, zur neutralen Auseinandersetzung des Nachlasses unter mehreren Erben
- Dauertestamentsvollstreckung, etwa zum Schutz des Erbes minderjähriger Kinder
- Sicherung von Unternehmen im Nachlass, damit der Betrieb fortgeführt werden kann
- Beratung zur Auswahl des Testamentsvollstreckers, passend zu Ihrem Nachlass


Erfahrung der GPP Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung klar und verständlich und hören genau zu, was Ihnen für Ihren Nachlass wichtig ist. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten Streit unter mehreren Erben vorbeugen.
Ein minderjähriges Kind soll erben.
Sie möchten Ihr Unternehmen im Erbfall zusammenhalten.
Ein Erbe ist auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Sie suchen den passenden Testamentsvollstrecker.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Der Testamentsvollstrecker setzt Ihren letzten Willen um, verwaltet den Nachlass und teilt ihn entsprechend Ihren Anordnungen unter den Erben auf.
Sie können eine Vertrauensperson, einen Angehörigen oder einen professionellen Testamentsvollstrecker einsetzen. Wir beraten Sie zur passenden Wahl für Ihren Nachlass.
Bei einer Dauertestamentsvollstreckung verwaltet der Vollstrecker das Erbe über einen längeren Zeitraum, etwa bis ein minderjähriges Kind volljährig wird oder ein bestimmtes Ereignis eintritt.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Nachlasses. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.