NACHLASS RECHTSSICHER VERWALTEN

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Ein Nachlass mit mehreren Erben, ein minderjähriges Kind oder ein Unternehmen im Erbe: In all diesen Fällen kann der Nachlass ohne klare Regelung zwischen den Beteiligten zerfasern oder zu Streit führen, gerade wenn niemand die Auseinandersetzung neutral steuert.

Als Notare formulieren wir die Anordnung einer Testamentsvollstreckung rechtssicher in Ihrem Testament oder Erbvertrag. Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihren Willen um, verwaltet den Nachlass und schützt ihn vor vorschnellem Zugriff oder Streit unter den Erben.

Unsere Leistungen rund um die Testamentsvollstreckung im Detail

  • Anordnung der Testamentsvollstreckung, rechtssicher formuliert in Testament oder Erbvertrag
  • Abwicklungsvollstreckung, zur neutralen Auseinandersetzung des Nachlasses unter mehreren Erben
  • Dauertestamentsvollstreckung, etwa zum Schutz des Erbes minderjähriger Kinder
  • Sicherung von Unternehmen im Nachlass, damit der Betrieb fortgeführt werden kann
  • Beratung zur Auswahl des Testamentsvollstreckers, passend zu Ihrem Nachlass
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten Streit unter mehreren Erben vorbeugen.

Wir formulieren die Anordnung im Testament so, dass ein Testamentsvollstrecker den Nachlass zwischen mehreren Erben neutral auseinandersetzt.
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Ein minderjähriges Kind soll erben.

Wir gestalten eine Dauertestamentsvollstreckung, damit ein minderjähriges Kind erst später frei über das Erbe verfügen kann.
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Sie möchten Ihr Unternehmen im Erbfall zusammenhalten.

Wir ordnen eine Testamentsvollstreckung an, damit Ihr Unternehmen im Erbfall weitergeführt wird, statt zwischen mehreren Erben aufgeteilt zu werden.
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Ein Erbe ist auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Wir gestalten eine Testamentsvollstreckung, die sicherstellt, dass ein Erbe mit Unterstützungsbedarf weiterhin staatliche Leistungen erhält.
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Sie suchen den passenden Testamentsvollstrecker.

Wir beraten, wen Sie als Testamentsvollstrecker einsetzen können, und formulieren die Anordnung rechtssicher in Ihrem Testament.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Was macht ein Testamentsvollstrecker genau?

Der Testamentsvollstrecker setzt Ihren letzten Willen um, verwaltet den Nachlass und teilt ihn entsprechend Ihren Anordnungen unter den Erben auf.

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Sie können eine Vertrauensperson, einen Angehörigen oder einen professionellen Testamentsvollstrecker einsetzen. Wir beraten Sie zur passenden Wahl für Ihren Nachlass.

Was ist eine Dauertestamentsvollstreckung?

Bei einer Dauertestamentsvollstreckung verwaltet der Vollstrecker das Erbe über einen längeren Zeitraum, etwa bis ein minderjähriges Kind volljährig wird oder ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Was kostet die Anordnung einer Testamentsvollstreckung?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Nachlasses. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.