Testamente

Ohne eigenes Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Und die entspricht selten dem, was Sie sich und Ihren Angehörigen wünschen. Unklare Formulierungen oder ein privat verfasstes Testament können zudem später zu Streit oder Anfechtungen unter den Erben führen.
Als Notare beurkunden wir Ihr Testament rechtssicher und formuliert nach Ihrem Willen, ob als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Ehegattentestament. Ein notarielles Testament ersetzt zudem den Erbschein in den meisten Fällen, was Ihren Erben Zeit und Kosten spart. Das Testament registrieren wir im zentralen Testamentsregister und geben es in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht.
Unsere Leistungen rund um das Testament im Detail
- Errichtung eines Einzeltestaments, individuell auf Ihre Vermögenssituation zugeschnitten
- Gemeinschaftliches Ehegattentestament/Berliner Testament, mit gegenseitiger Erbeinsetzung zur Absicherung des länger lebenden Partners
- Regelungen für Patchwork-Familien, mit klarer Absicherung leiblicher und Stiefkinder
- Änderung bestehender Testamente, bei veränderten Lebensumständen


Erfahrung der GPP Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt Ihres Testaments verständlich und hören genau zu, was Ihnen für Ihre Familie wichtig ist. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten Ihren Nachlass individuell regeln.
Sie möchten als Ehepaar gemeinsam vorsorgen.
Sie möchten den länger lebenden Partner absichern.
Sie leben in einer Patchwork-Familie.
Ihr Testament ist nicht mehr aktuell.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Ein notarielles Testament wird zentral registriert, kann kaum angefochten werden und ersetzt in den meisten Fällen den sonst nötigen Erbschein, was Ihren Erben Zeit und Kosten spart.
Ja, jederzeit. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihr Testament ändern oder widerrufen. Wir passen die Regelungen an Ihre neue Situation an.
Ein Berliner Testament setzt zunächst den länger lebenden Partner als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners als Schlusserben.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert Ihres Vermögens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.