NOTAR FÜR NACHLASSREGELUNG IN BREMEN-SCHWACHHAUSEN

Testamente

Testamente

Ohne eigenes Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Und die entspricht selten dem, was Sie sich und Ihren Angehörigen wünschen. Unklare Formulierungen oder ein privat verfasstes Testament können zudem später zu Streit oder Anfechtungen unter den Erben führen.

Als Notare beurkunden wir Ihr Testament rechtssicher und formuliert nach Ihrem Willen, ob als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Ehegattentestament. Ein notarielles Testament ersetzt zudem den Erbschein in den meisten Fällen, was Ihren Erben Zeit und Kosten spart. Das Testament registrieren wir im zentralen Testamentsregister und geben es in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht.

Unsere Leistungen rund um das Testament im Detail

  • Errichtung eines Einzeltestaments, individuell auf Ihre Vermögenssituation zugeschnitten
  • Gemeinschaftliches Ehegattentestament/Berliner Testament, mit gegenseitiger Erbeinsetzung zur Absicherung des länger lebenden Partners
  • Regelungen für Patchwork-Familien, mit klarer Absicherung leiblicher und Stiefkinder
  • Änderung bestehender Testamente, bei veränderten Lebensumständen
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten Ihren Nachlass individuell regeln.

Wir beurkunden Ihr Einzeltestament und stimmen die Regelungen genau auf Ihre Wünsche und Ihre Familiensituation ab.
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Sie möchten als Ehepaar gemeinsam vorsorgen.

Wir beurkunden Ihr gemeinschaftliches Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen, die für beide Ehegatten bindend sind und individuell auf Ihre Familiensituation zugeschnitten werden können.
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Sie möchten den länger lebenden Partner absichern.

Wir setzen ein Berliner Testament auf, das den länger lebenden Partner zunächst als Alleinerben vorsieht und die Kinder als Schlusserben.
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Sie leben in einer Patchwork-Familie.

Wir formulieren die Regelungen für Ihre Patchwork-Familie so, dass leibliche und Stiefkinder klar bedacht werden.
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Ihr Testament ist nicht mehr aktuell.

Wir passen Ihr bestehendes Testament an veränderte Lebensumstände an, etwa nach einer Scheidung, Geburt oder einem Sterbefall.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Warum ein notarielles statt ein privates Testament?

Ein notarielles Testament wird zentral registriert, kann kaum angefochten werden und ersetzt in den meisten Fällen den sonst nötigen Erbschein, was Ihren Erben Zeit und Kosten spart.

Kann ich mein Testament später noch ändern?

Ja, jederzeit. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihr Testament ändern oder widerrufen. Wir passen die Regelungen an Ihre neue Situation an.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament setzt zunächst den länger lebenden Partner als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners als Schlusserben.

Was kostet ein notarielles Testament?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert Ihres Vermögens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.