NOTARE FÜR GMBH-GRÜNDUNG ONLINE UND VOR ORT

Unternehmensgründung

Unternehmensgründung

Sie gründen ein Unternehmen und jetzt zählt jeder Schritt: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet und die Gesellschaft fehlerfrei zum Handelsregister angemeldet werden. Verzögerungen oder Formfehler beim Registervollzug kosten Zeit und halten Ihren Start auf.

Als Notare begleiten wir Ihre Gründung von der Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags über die Beurkundung bis zur Anmeldung im Handelsregister. Ob GmbH, UG, Holding oder GmbH & Co. KG: Wir sorgen für formwirksame Urkunden und eine klare Vorbereitung, damit Ihre Gesellschaft zügig handlungsfähig wird. Durch den Kontakt zu den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe können steuerrechtliche Fragen bei Bedarf mitgedacht werden.

Unsere Gründungsleistungen im Detail

  • Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Satzung, individuell gestaltet oder als Musterprotokoll
  • Gründung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt), klassisch vor Ort in Bremen
  • Optionale Gründung im notariellen Online-Verfahren möglich, bundesweit per Video ohne Termin vor Ort
  • Beurkundung für mehrere Gesellschafter, mit klarer Regelung von Anteilen, Stimmrechten und Geschäftsführung
  • Gründung besonderer Strukturen wie Holding oder GmbH & Co. KG, rechtlich und steuerlich innerhalb der GPP-Gruppe abgestimmt
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
Schon gewusst?

Diese Leistung ist online beurkundbar, bequem per Video.

Diese Leistung können wir auch vollständig im notariellen Online-Verfahren umsetzen. Sie nehmen per Video an der Beurkundung teil, ortsunabhängig und ohne Anfahrt nach Bremen-Schwachhausen. Sprechen Sie uns an, wir richten den digitalen Ablauf für Sie ein und begleiten Sie durch jeden Schritt.

In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

Icon GPP

Sie gründen eine GmbH.

Wir beurkunden den Gesellschaftsvertrag und bereiten alles bis zur Anmeldung im Handelsregister vor, damit Ihre Gesellschaft zügig handlungsfähig ist.
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Sie starten mit kleinem Stammkapital.

Wir setzen Ihre UG (haftungsbeschränkt) so auf, dass der spätere Wechsel zur GmbH von Anfang an sauber vorbereitet ist.
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Sie möchten online per Video gründen.

Wir beurkunden Ihre GmbH oder UG bundesweit im notariellen Online-Verfahren, sodass Sie für die Gründung nicht vor Ort sein müssen.
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Sie gründen mit mehreren Gesellschaftern.

Wir regeln Anteile, Stimmrechte und Zuständigkeiten von Beginn an klar, damit spätere Unklarheiten zwischen den Gesellschaftern gar nicht erst entstehen.
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Sie bauen eine Holding-Struktur auf mittels Kaskadengründung.

Es ist zulässig, bereits vor Eintragung im Handelsregister Mutter- und Tochtergesellschaften zu gründen. Wir achten auf die Besonderheiten, sodass alles bequem in einem Termin beurkundet werden kann.
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Sie verbinden Personen- und Kapitalgesellschaft.

Wir gründen Komplementär-GmbH und KG aufeinander abgestimmt und aus einer Hand, damit Ihre Struktur von Anfang an trägt.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Welche Gesellschaften kann ich online per Video gründen?

Online möglich sind Gründungen von GmbH und UG, bei denen das Stammkapital in Geld eingezahlt wird, sowie Anmeldungen zum Handelsregister. Wird stattdessen ein Sachwert eingebracht (etwa ein Fahrzeug oder eine Maschine) oder ist die Struktur komplexer, stimmen wir das Vorgehen individuell mit Ihnen ab.

Welche Unterlagen brauche ich für die Gründung?

In der Regel benötigen wir die Daten aller Gesellschafter, den geplanten Firmennamen, den Unternehmensgegenstand sowie Angaben zu Stammkapital und Geschäftsführung. Den Gesellschaftsvertrag bereiten wir für Sie vor.

Wie läuft die Gründung ab?

Sie übermitteln uns Ihre Angaben, wir erstellen den Entwurf des Gesellschaftsvertrags, besprechen ihn mit Ihnen, beurkunden die Gründung vor Ort oder online und melden die Gesellschaft zum Handelsregister an.

Was kostet die notarielle Gründung?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Stammkapital. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.