Digitale Beurkundung

Online-Beurkundung

Online-Beurkundung

Ein Termin vor Ort in der Kanzlei kostet Zeit, gerade wenn die Beteiligten an unterschiedlichen Standorten sitzen oder Ihr Alltag wenig Spielraum lässt. Nicht jede notarielle Beurkundung erfordert aber zwingend Ihre persönliche Anwesenheit vor Ort.

Als Notare bieten wir für bestimmte Vorgänge das notarielle Online-Verfahren an: Sie nehmen per Video an der Beurkundung teil, bundesweit und ohne Anfahrt. Wir prüfen vorab, ob Ihr Vorhaben dafür geeignet ist, und begleiten Sie durch den technischen Ablauf.

Unsere Leistungen bei der Online-Beurkundung im Detail

  • Gründung von GmbH und UG per Video, bundesweit ohne Termin vor Ort
  • Einstimmige Satzungsänderungen online beschließen, ohne Anreise aller Gesellschafter
  • Digitale Anmeldung zum Handelsregister, im Anschluss an die Online-Beurkundung
  • Prüfung der Eignung Ihres Vorhabens, für das notarielle Online-Verfahren
  • Beurkundung bei Gesellschaftern an verschiedenen Standorten, gleichzeitig per Video
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
Schon gewusst?

Diese Leistung ist online beurkundbar, bequem per Video.

Diese Leistung können wir auch vollständig im notariellen Online-Verfahren umsetzen. Sie nehmen per Video an der Beurkundung teil, ortsunabhängig und ohne Anfahrt nach Bremen-Schwachhausen. Sprechen Sie uns an, wir richten den digitalen Ablauf für Sie ein und begleiten Sie durch jeden Schritt.

In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten Ihre GmbH oder UG online gründen.

Wir beurkunden Ihre GmbH- oder UG-Gründung per Video, bundesweit und ohne Termin vor Ort in der Kanzlei.
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Sie möchten eine Satzungsänderung online beschließen.

Wir beurkunden einstimmige Änderungen Ihres Gesellschaftsvertrags per Video, ohne dass alle Gesellschafter anreisen müssen.
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Sie möchten Änderungen ins Handelsregister eintragen lassen.

Von der Erstanmeldung Ihrer Gesellschaft bis zu allen späteren Änderungen übernehmen wir die elektronische Anmeldung beim Handelsregister.
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Sie sind unsicher, ob Ihr Vorhaben online möglich ist.

Wir prüfen vorab, ob Ihr geplantes Vorhaben für das notarielle Online-Verfahren infrage kommt, und erklären den technischen Ablauf.
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Ihre Gesellschafter sitzen an verschiedenen Orten.

Wir gründen Gesellschaften mit Gesellschaftern an verschiedenen Standorten gleichzeitig per Video, ohne dass jemand reisen muss.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Welche Vorgänge sind online beurkundbar?

Vollständig online möglich sind derzeit hauptsächlich Bargründungen von GmbH und UG sowie einstimmige Satzungsänderungen und die Anmeldung zum Handelsregister. Für Immobiliengeschäfte ist das Verfahren derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.

Was benötige ich für die Online-Beurkundung?

Sie benötigen einen Personalausweis, der im Jahr 2021 oder später ausgestellt wurde, mit PIN für die digitale Signatur. Zusätzlich brauchen Sie ein internetfähiges Endgerät mit Kamera. Wir erklären Ihnen die technischen Voraussetzungen vor dem Termin.

Ist die Online-Beurkundung rechtlich genauso sicher?

Ja. Die Online-Beurkundung ist der persönlichen Beurkundung rechtlich gleichgestellt und bietet dieselbe notarielle Sicherheit.

Kostet die Online-Beurkundung mehr als vor Ort?

Die Notarkosten richten sich auch beim Online-Verfahren nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und unterscheiden sich dadurch nur geringfügig.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.