FIRMENÜBERGABE UND GENERATIONSWECHSEL

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Ihr Unternehmen ist Ihr Lebenswerk, und eines Tages stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Ohne klare Regelung drohen Streit in der Familie, steuerliche Nachteile und im schlimmsten Fall der Stillstand des Betriebs, wenn eine Übergabe ungeplant nötig wird.

Ob in der Familie oder bei einem M&A-Prozess (Unternehmensverkauf): Als Notare gestalten wir Ihre Nachfolge rechtssicher, ob Übergabe zu Lebzeiten oder Regelung für den Todesfall. Derartige Vorhaben können sehr komplex werden. Hier greifen schnell Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht ineinander. Wir entwickeln mit Ihnen die nötigen Verträge und stimmen auf Wunsch die steuerliche Seite mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe ab, damit Freibeträge und Fristen genutzt werden.

Unsere Leistungen zur Unternehmensnachfolge im Detail

  • Übergabe zu Lebzeiten, mit Übertragung von Gesellschaftsanteilen an die nächste Generation
  • Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, um Kontrolle und Einkünfte teilweise zu behalten
  • Regelung der Nachfolge im Testament oder Erbvertrag, abgestimmt auf den Gesellschaftsvertrag
  • Übertragung an einen externen Nachfolger, mit Beurkundung der Übergangsverträge
  • Steuerlich abgestimmte Gestaltung, gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchte Ihren Betrieb an Ihre Kinder übergeben.

Wir gestalten die Übergabe Ihrer Gesellschaftsanteile an die nächste Generation rechtssicher und steuerlich durchdacht.
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Sie möchten übergeben, aber Kontrolle und Einkünfte behalten.

Mit einer Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt geben Sie das Unternehmen weiter und sichern sich zugleich Einfluss und laufende Einkünfte.
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Sie übergeben an einen externen Nachfolger.

Wir beurkunden den Übergang an einen Mitarbeiter oder Käufer, damit der Wechsel klar geregelt und rechtssicher vollzogen wird.
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Sie möchten die Nachfolge für den Ernstfall regeln.

Wir verzahnen Ihr Testament oder einen Erbvertrag mit dem Gesellschaftsvertrag, damit Ihr Unternehmen auch im Ernstfall handlungsfähig bleibt.
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Sie möchten mehrere Kinder gerecht berücksichtigen.

Wir gestalten Regelungen, die den Betrieb erhalten und zugleich weichende Erben angemessen bedenken, um Streit vorzubeugen.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Wann sollte ich die Nachfolge regeln?

Je früher, desto besser. Eine frühzeitige Regelung eröffnet steuerliche Spielräume, etwa die Nutzung von Freibeträgen alle zehn Jahre, und gibt allen Beteiligten Sicherheit.

Übergabe zu Lebzeiten oder per Testament?

Beides ist möglich und kann kombiniert werden. Welcher Weg passt, hängt von Ihren Zielen, der Familiensituation und der Steuer ab. Wir klären das gemeinsam mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe.

Wie vermeide ich Streit unter den Erben?

Durch klare, notariell beurkundete Regelungen, die auf den Gesellschaftsvertrag abgestimmt sind. So gibt es später möglichst wenig Auslegungsspielraum.

Was kostet die notarielle Regelung der Nachfolge?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vorhabens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.