ORGANSCHAFT UND KONZERNSTRUKTUR

Unternehmensverträge

Unternehmensverträge

Sie führen mehrere Gesellschaften und wollen sie steuerlich und rechtlich verbinden, etwa in einer steuerlichen Organschaft. Ohne saubere Unternehmensverträge drohen  Nachteile, unklare Weisungsrechte, Streit über die Verlustübernahme und Fehler wirken über Jahre nach.

Als Notare beurkunden wir die erforderlichen Unternehmensverträge und Beschlüsse und melden sie zum Handelsregister an. Ob Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag: Wir beraten zwar nicht zu steuerlichen Themen, können aber anbieten, die Gestaltung eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe abzustimmen. Somit steht die steuerliche Anerkennung von Anfang an.

Unsere Leistungen bei Unternehmensverträgen im Detail

  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, als Grundlage einer steuerlichen Organschaft
  • Beurkundung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse, in Ober- und Untergesellschaft
  • Anmeldung zum Handelsregister, vollständig vorbereitet und für Sie eingereicht
  • Anpassung und Beendigung bestehender Verträge, wenn sich die Konzernstruktur ändert
  • Steuerlich abgestimmte Gestaltung, gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten eine steuerliche Organschaft bilden.

Wir beurkunden den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag als Grundlage Ihrer Organschaft, steuerlich abgestimmt mit der GPP-Gruppe.
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Sie möchten das Verhältnis zwischen Holding und Tochtergesellschaft regeln.

Wir gestalten die Verträge, die Weisungsrechte und Gewinnabführung zwischen Ihren Gesellschaften klar regeln.
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Sie möchten Gewinne und Verluste in einer Konzernstruktur vereinheitlichen.

Wir beurkunden den Gewinnabführungsvertrag, damit die Übernahme von Gewinn und Verlust eindeutig und anerkannt geregelt ist.
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Ihre Unternehmensgruppe wird umstrukturiert.

Wir passen bestehende Unternehmensverträge an, schließen sie neu, oder beenden sie, damit die Verträge zur neuen Struktur passen.
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Beschlüsse und Eintragung von Unternehmensverträgen

Wir begleiten die Änderungen bei Unternehmensverträgen mit den nötigen Beschlüssen und der Anmeldung zum Register.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Was ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag?

Damit unterstellt eine Gesellschaft ihre Leitung einer anderen und führt ihren Gewinn an sie ab. Er ist die Grundlage einer steuerlichen Organschaft und muss beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden.

Warum brauche ich dafür einen Notar?

Unternehmensverträge und die zugehörigen Beschlüsse sind beurkundungspflichtig und werden erst mit Eintragung wirksam. Wir übernehmen Beurkundung und Anmeldung.

Wie stellen wir die steuerliche Anerkennung sicher?

Die Anerkennung hängt an Details wie Laufzeit und Verlustübernahme. Wir stimmen die Verträge eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe ab.

Was kostet die Beurkundung?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vorhabens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.