Unternehmensverträge

Sie führen mehrere Gesellschaften und wollen sie steuerlich und rechtlich verbinden, etwa in einer steuerlichen Organschaft. Ohne saubere Unternehmensverträge drohen Nachteile, unklare Weisungsrechte, Streit über die Verlustübernahme und Fehler wirken über Jahre nach.
Als Notare beurkunden wir die erforderlichen Unternehmensverträge und Beschlüsse und melden sie zum Handelsregister an. Ob Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag: Wir beraten zwar nicht zu steuerlichen Themen, können aber anbieten, die Gestaltung eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe abzustimmen. Somit steht die steuerliche Anerkennung von Anfang an.
Unsere Leistungen bei Unternehmensverträgen im Detail
- Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, als Grundlage einer steuerlichen Organschaft
- Beurkundung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse, in Ober- und Untergesellschaft
- Anmeldung zum Handelsregister, vollständig vorbereitet und für Sie eingereicht
- Anpassung und Beendigung bestehender Verträge, wenn sich die Konzernstruktur ändert
- Steuerlich abgestimmte Gestaltung, gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe


Erfahrung der GPP-Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jede Regelung Ihrer Unternehmensverträge verständlich und behalten die rechtlichen wie steuerlichen Zusammenhänge im Blick. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten eine steuerliche Organschaft bilden.
Sie möchten das Verhältnis zwischen Holding und Tochtergesellschaft regeln.
Sie möchten Gewinne und Verluste in einer Konzernstruktur vereinheitlichen.
Ihre Unternehmensgruppe wird umstrukturiert.
Beschlüsse und Eintragung von Unternehmensverträgen
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Damit unterstellt eine Gesellschaft ihre Leitung einer anderen und führt ihren Gewinn an sie ab. Er ist die Grundlage einer steuerlichen Organschaft und muss beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden.
Unternehmensverträge und die zugehörigen Beschlüsse sind beurkundungspflichtig und werden erst mit Eintragung wirksam. Wir übernehmen Beurkundung und Anmeldung.
Die Anerkennung hängt an Details wie Laufzeit und Verlustübernahme. Wir stimmen die Verträge eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der GPP-Gruppe ab.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vorhabens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.