Nießbrauch und Wohnrecht

Sie möchten die Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks rechtssicher regeln. Nießbrauch und Wohnrecht können im Zusammenhang mit einer Übertragung, aber auch unabhängig davon vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden. Auch weitere Rechte wie Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte lassen sich dort dauerhaft absichern.
Als Notare gestalten und beurkunden wir Nießbrauchs- und Wohnrechte und veranlassen ihre Eintragung im Grundbuch. Wir klären, wie das jeweilige Recht ausgestaltet werden soll und welche Auswirkungen sich daraus für Eigentümer und Berechtigte ergeben. Bei der Übertragung einer Immobilie können Nießbrauch oder Wohnrecht dazu dienen, die weitere Nutzung oder die daraus erzielten Einkünfte zu sichern.
Unsere Leistungen rund um Nießbrauch und Wohnrecht im Detail
- Bestellung eines Nießbrauchs, um Nutzung und Einkünfte einer Immobilie zu behalten
- Einräumung eines Wohnrechts, um eine Immobilie oder einzelne Räume weiterhin zu bewohnen
- Gestaltung von Geh- und Fahrrechten, zur rechtssicheren Nutzung von Wegen und Zufahrten
- Vereinbarung von Leitungsrechten, etwa für Strom-, Wasser- oder Versorgungsleitungen
- Änderung oder Löschung bestehender Rechte, wenn Vereinbarungen angepasst werden oder ihr Zweck entfallen ist


Erfahrung der GPP-Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt zu Nießbrauch und Wohnrecht verständlich und behalten die steuerlichen Zusammenhänge im Blick. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie haben Ihr Haus übertragen und wollen weiter darin wohnen.
Sie möchten Mieteinnahmen trotz Übertragung behalten.
Sie möchten bei der Schenkung Steuern sparen.
Sie möchten Ihren Partner im Haus absichern.
Ein Nießbrauch oder Wohnrecht soll enden.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Der Nießbrauch berechtigt Sie zur vollen Nutzung samt Einkünften, etwa Mieteinnahmen. Das Wohnrecht erlaubt Ihnen nur das persönliche Bewohnen der Immobilie.
Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und wirken damit auch gegenüber einem späteren Käufer der Immobilie. Ohne Eintragung besteht dieser Schutz nicht.
Ja. Ein Nießbrauchsvorbehalt mindert den steuerlich relevanten Wert der Schenkung. Wir stimmen die genaue Gestaltung mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe ab.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Rechts. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.