SICHERUNG DES NUTZUNGSANSPRUCHS

Nießbrauch und Wohnrecht

Nießbrauch und Wohnrecht

Sie möchten die Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks rechtssicher regeln. Nießbrauch und Wohnrecht können im Zusammenhang mit einer Übertragung, aber auch unabhängig davon vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden. Auch weitere Rechte wie Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte lassen sich dort dauerhaft absichern.

Als Notare gestalten und beurkunden wir Nießbrauchs- und Wohnrechte und veranlassen ihre Eintragung im Grundbuch. Wir klären, wie das jeweilige Recht ausgestaltet werden soll und welche Auswirkungen sich daraus für Eigentümer und Berechtigte ergeben. Bei der Übertragung einer Immobilie können Nießbrauch oder Wohnrecht dazu dienen, die weitere Nutzung oder die daraus erzielten Einkünfte zu sichern.

Unsere Leistungen rund um Nießbrauch und Wohnrecht im Detail

  • Bestellung eines Nießbrauchs, um Nutzung und Einkünfte einer Immobilie zu behalten
  • Einräumung eines Wohnrechts, um eine Immobilie oder einzelne Räume weiterhin zu bewohnen
  • Gestaltung von Geh- und Fahrrechten, zur rechtssicheren Nutzung von Wegen und Zufahrten
  • Vereinbarung von Leitungsrechten, etwa für Strom-, Wasser- oder Versorgungsleitungen
  • Änderung oder Löschung bestehender Rechte, wenn Vereinbarungen angepasst werden oder ihr Zweck entfallen ist
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie haben Ihr Haus übertragen und wollen weiter darin wohnen.

Wir sichern Ihnen das lebenslange Wohnrecht in der übertragenen Immobilie, damit Sie unabhängig von der Eigentümerstellung wohnen bleiben.
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Sie möchten Mieteinnahmen trotz Übertragung behalten.

Mit einem Nießbrauch sichern Sie sich die Mieteinnahmen auch nach der Übertragung der Immobilie.
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Sie möchten bei der Schenkung Steuern sparen.

Ein Nießbrauchsvorbehalt senkt den steuerlich relevanten Wert der Schenkung, wodurch sich mehr Vermögen innerhalb der Freibeträge übertragen lässt.
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Sie möchten Ihren Partner im Haus absichern.

Wir gestalten ein Wohnrecht für Ihren Partner, damit er im Haus wohnen bleiben kann, auch wenn die Kinder bereits Eigentümer sind.
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Ein Nießbrauch oder Wohnrecht soll enden.

Ist der Zweck des Nießbrauchs oder Wohnrechts entfallen, löschen wir das Recht im Grundbuch, damit die Immobilie wieder unbelastet ist.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Der Nießbrauch berechtigt Sie zur vollen Nutzung samt Einkünften, etwa Mieteinnahmen. Das Wohnrecht erlaubt Ihnen nur das persönliche Bewohnen der Immobilie.

Ist mein Recht auch geschützt, wenn die Immobilie weiterverkauft wird?

Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und wirken damit auch gegenüber einem späteren Käufer der Immobilie. Ohne Eintragung besteht dieser Schutz nicht.

Kann ein Nießbrauch Schenkungsteuer sparen?

Ja. Ein Nießbrauchsvorbehalt mindert den steuerlich relevanten Wert der Schenkung. Wir stimmen die genaue Gestaltung mit den Steuerberatern der GPP-Gruppe ab.

Was kostet die Bestellung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts?

Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Rechts. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.