Generalvollmacht

Eine Vollmacht ist Vertrauenssache und will gut überlegt sein. Eine Generalvollmacht ist besonders in zwei Situationen wichtig: wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird oder verstirbt. In beiden Fällen bleibt die bevollmächtigte Person handlungsfähig und kann für Sie oder Ihr Vermögen weiter entscheiden.
Als Notare beurkunden wir Ihre Generalvollmacht rechtssicher und formulieren den Umfang genau nach Ihrem Bedarf, ob umfassend oder auf bestimmte Bereiche zugeschnitten. Anders als eine Vorsorgevollmacht wirkt die Generalvollmacht sofort und ist nicht an einen Ernstfall geknüpft.
Unsere Leistungen rund um die Generalvollmacht im Detail
- Beurkundung einer umfassenden Generalvollmacht, sofort wirksam und nicht
- Beratung zur passenden Lösung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Generalvollmacht
- Vollmacht für unternehmerische Angelegenheiten, zur Vertretung bei Untermensbeteiligungen
- Vollmacht für längere Auslandsaufenthalte, damit Angelegenheiten zu Hause weiterlaufen
- Vollmacht für Angehörige einrichten, etwa für die Eltern
- Widerruf bestehender Vollmachten, bei veränderter Situation oder Vertrauen


Erfahrung der GPP Gruppe, verständlich erklärt und auf Augenhöhe
Die GPP Notare sind Teil der GPP-Gruppe mit Sitz in Bremen-Schwachhausen, die auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblickt (seit 1892). Diese Erfahrung verbinden wir mit kurzen Abstimmungswegen und einer modernen, digitalen Arbeitsweise.
Für Sie bedeutet das: Wir erklären jeden Schritt Ihrer Generalvollmacht verständlich und formulieren den Umfang genau nach Ihrem Bedarf. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes haftet der Notar für die Richtigkeit seiner Urkunden, worauf Sie sich verlassen können.
Sie möchten jemandem sofort umfassend Vollmacht erteilen.
Sie wollen sich in Gesellschafterversammlungen durch eine Vollmacht vertreten lassen.
Sie möchten für eine längere Zeit ins Ausland gehen.
Sie möchten für Ihre Eltern vorsorgen.
Eine bestehende Vollmacht soll widerrufen werden.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.
Eine Generalvollmacht gilt sofort ab Unterzeichnung. Eine Vorsorgevollmacht wird meist erst im Ernstfall relevant, etwa bei Geschäftsunfähigkeit. Beide können inhaltlich ähnlich weit gefasst sein.
Für die meisten Bank- und Immobiliengeschäfte verlangen Behörden und Gerichte eine notariell beurkundete Vollmacht, damit diese anerkannt wird.
Das Unternehmen kann nicht mit der Generalvollmacht vertreten werden, die Rechte als Gesellschafter schon.
Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vermögens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.