HANDLUNGSFÄHIGKEIT SICHERN FÜR DEN ERNSTFALL

Generalvollmacht

Generalvollmacht

Eine Vollmacht ist Vertrauenssache und will gut überlegt sein. Eine Generalvollmacht ist besonders in zwei Situationen wichtig: wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird oder verstirbt. In beiden Fällen bleibt die bevollmächtigte Person handlungsfähig und kann für Sie oder Ihr Vermögen weiter entscheiden.

Als Notare beurkunden wir Ihre Generalvollmacht rechtssicher und formulieren den Umfang genau nach Ihrem Bedarf, ob umfassend oder auf bestimmte Bereiche zugeschnitten. Anders als eine Vorsorgevollmacht wirkt die Generalvollmacht sofort und ist nicht an einen Ernstfall geknüpft.

Unsere Leistungen rund um die Generalvollmacht im Detail

  • Beurkundung einer umfassenden Generalvollmacht, sofort wirksam und nicht
  • ‍Beratung zur passenden Lösung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Generalvollmacht
  • Vollmacht für unternehmerische Angelegenheiten, zur Vertretung bei Untermensbeteiligungen
  • Vollmacht für längere Auslandsaufenthalte, damit Angelegenheiten zu Hause weiterlaufen
  • Vollmacht für Angehörige einrichten, etwa für die Eltern
  • Widerruf bestehender Vollmachten, bei veränderter Situation oder Vertrauen
Ansprechpartner-Bubbles
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Notare Philipp Blaum und Daniel Hohaus in Bremen-Schwachhausen
In der Praxis

Typische Fälle, in denen wir Sie begleiten

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Sie möchten jemandem sofort umfassend Vollmacht erteilen.

Wir beurkunden eine Generalvollmacht, die Ihrer Vertrauensperson sofort und umfassend Handlungsvollmacht gibt, unabhängig von einem Ernstfall.
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Sie wollen sich in Gesellschafterversammlungen durch eine Vollmacht vertreten lassen.

Wir gestalten die Generalvollmacht so, dass Ihre Vertrauensperson Sie bei Ihren Unternehmensbeteiligungen vertreten kann oder durch eine Untervollmacht einen Rechtsanwalt oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfer dazu beauftragen kann.
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Sie möchten für eine längere Zeit ins Ausland gehen.

Wir formulieren eine Generalvollmacht für längere Auslandsaufenthalte, damit Ihre Angelegenheiten zu Hause weiterlaufen.
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Sie möchten für Ihre Eltern vorsorgen.

Wir beurkunden eine Generalvollmacht für Ihre Eltern, damit Sie deren Angelegenheiten umfassend regeln können, sobald es nötig wird.
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Eine bestehende Vollmacht soll widerrufen werden.

Wir prüfen und beurkunden den Widerruf einer bestehenden Generalvollmacht, wenn sich Ihre Situation oder Ihr Vertrauen geändert hat.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen von Beteiligten.

Was unterscheidet eine Generalvollmacht von einer Vorsorgevollmacht?

Eine Generalvollmacht gilt sofort ab Unterzeichnung. Eine Vorsorgevollmacht wird meist erst im Ernstfall relevant, etwa bei Geschäftsunfähigkeit. Beide können inhaltlich ähnlich weit gefasst sein.

Muss eine Generalvollmacht notariell beurkundet werden?

Für die meisten Bank- und Immobiliengeschäfte verlangen Behörden und Gerichte eine notariell beurkundete Vollmacht, damit diese anerkannt wird.

Kann eine Generalvollmacht auch unternehmerische Angelegenheiten abdecken?

Das Unternehmen kann nicht mit der Generalvollmacht vertreten werden, die Rechte als Gesellschafter schon.

Was kostet eine notarielle Generalvollmacht?

Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert des Vermögens. Sie sind damit bei jedem Notar gleich und für Sie transparent nachvollziehbar.

Wir sind gerne für Sie da

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Erstgespräch oder konkrete Anforderungen, wir beraten Sie zu den nächsten Schritten. Kostenfrei, konkret und auf Augenhöhe.